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KI-Kennzeichnungspflicht auf Social Media: Das Gesetz fragt, ob Sie privat posten – TikTok fragt das nicht

2026-09-23 · 6 Min. Lesezeit · Von Marcus Lin · NoobClaw offizieller Blog
Kurz gesagt
  • Art. 50 Abs. 4 der KI-Verordnung verpflichtet „Betreiber“ zur Offenlegung von Deepfakes. Wer das KI-System „im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit“ nutzt, fällt laut Art. 3 Nr. 4
  • Laut Amtsblatt-Fassung gilt die Verordnung ab dem 2. August 2026. Ob spätere Änderungen daran etwas verschieben, prüft dieser Artikel nicht.
  • Die TikTok-Richtlinien fragen nicht nach privat oder beruflich. Sie verlangen eine Kennzeichnung, sobald KI-Inhalte „realistisch wirkende Szenen oder Personen“ zeigen.
  • Für TikTok-Creator greift deshalb oft die Plattformregel früher als das Gesetz. Drei Fälle brauchen laut TikTok keine Offenlegung, darunter generische Sprachausgabe.

Die Frage taucht seit dem Sommer in jedem zweiten Creator-Chat auf: „Muss ich ab August jetzt jedes KI-Video kennzeichnen? Auch wenn ich nur privat poste?“ Die Suchvorschläge zeigen es ebenfalls: „ki kennzeichnungspflicht august 2026“, „ki kennzeichnungspflicht privatperson“, „ki kennzeichnungspflicht social media“.

Die meisten Antworten, die man dazu findet, kommen von Kanzleien und Kammern – und sie erklären das Gesetz. Das ist richtig, aber nur die halbe Wahrheit. Wer auf TikTok postet, hat es mit zwei Kennzeichnungspflichten zu tun, und die stellen zwei völlig verschiedene Fragen.

Zwei Pflichten, zwei Fragen

Die erste Pflicht kommt aus der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO, Verordnung (EU) 2024/1689). Ihre zentrale Frage für Privatleute lautet: Handeln Sie privat oder beruflich?

Die zweite Pflicht kommt aus den Community-Richtlinien von TikTok. Ihre Frage lautet: Wirkt der Inhalt echt? Ob Sie privat sind, interessiert die Plattform an dieser Stelle nicht.

Diese Trennung ist der Kern dieses Artikels. Wer nur das Gesetz liest, kann zu dem Schluss kommen, als Privatperson sei er raus. Wer nur die Plattform liest, übersieht, dass das Gesetz für berufliche Nutzung eigene Regeln hat. Beides gleichzeitig im Blick zu behalten, erspart einiges an Unsicherheit.

Auch die Folgen unterscheiden sich. Beim Gesetz geht es um eine rechtliche Pflicht, deren Durchsetzung Sache der zuständigen Stellen ist. Bei TikTok geht es um die Hausregeln einer Plattform: Wer sie nicht einhält, riskiert, dass Videos entfernt, eingeschränkt oder von TikTok selbst gekennzeichnet werden. Für die meisten Creator ist die zweite Folge die, die sie im Alltag zuerst spüren – nämlich direkt an der Reichweite ihrer Videos. Deshalb lohnt es sich, die Plattformregel nicht als Nebensache zu behandeln, nur weil sie „bloß“ eine Richtlinie ist.

KI-Kennzeichnungspflicht auf Social Media · Gesetz und Plattformregel stellen verschiedene Fragen
Gesetz: privat oder beruflich? Plattform: wirkt es echt?

Das Gesetz: Art. 50 und die Weiche „privat oder beruflich“

Die Vorschrift, auf die sich die Diskussion bezieht, ist Art. 50 Abs. 4 KI-VO. In der deutschen Fassung im Amtsblatt, die wir am 23. September 2026 auf EUR-Lex abgerufen haben, heißt es:

„Betreiber eines KI-Systems, das Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugt oder manipuliert, die ein Deepfake sind, müssen offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden.“ (eur-lex.europa.eu, CELEX 32024R1689, abgerufen am 23.09.2026)

Zwei Begriffe entscheiden, ob Sie davon betroffen sind. Der erste ist „Deepfake“. Die Verordnung definiert ihn in Art. 3 Nr. 60 als KI-erzeugten oder manipulierten Inhalt, „der wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würde“. Ein offensichtlich gezeichnetes Fantasiebild fällt also nicht ohne Weiteres darunter.

Der zweite Begriff ist „Betreiber“. Art. 3 Nr. 4 definiert ihn als Person oder Stelle, „die ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet, es sei denn, das KI-System wird im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit verwendet“.

Hier liegt die Weiche, nach der so viele fragen. Wer ein KI-System im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit verwendet, ist nach dieser Definition kein Betreiber. Wo die Grenze zwischen privat und beruflich im Einzelfall verläuft – beim Nebenerwerb, bei Affiliate-Links, bei bezahlten Kooperationen –, entscheidet dieser Artikel nicht. Das ist genau die Stelle, an der sich eine rechtliche Beratung lohnt, wenn Sie unsicher sind.

Für künstlerische, satirische oder fiktionale Werke sieht Art. 50 Abs. 4 eine abgeschwächte Form vor: Dann beschränkt sich die Pflicht darauf, das Vorhandensein solcher Inhalte „in geeigneter Weise offenzulegen, die die Darstellung oder den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt“.

Und zum Datum: Art. 113 der Verordnung sagt in der im Amtsblatt veröffentlichten Fassung „Sie gilt ab dem 2. August 2026“, mit Ausnahmen für einzelne Teile. Ob spätere Änderungsvorhaben den Zeitpunkt für Art. 50 berühren, haben wir für diesen Artikel nicht geprüft. Wir stellen deshalb weder eine Verschiebung noch das Gegenteil fest.

TikTok fragt nicht, ob Sie privat posten

Die deutschen TikTok-Richtlinien in der Fassung, die ab dem 24. September 2026 gilt, formulieren ihre eigene Pflicht so:

„…verpflichten wir Creator*innen KI-generierte oder erheblich bearbeitete Inhalte, die realistisch wirkende Szenen oder Personen zeigen, entsprechend zu kennzeichnen. Nicht gekennzeichnete Inhalte können von unserem Team entfernt, eingeschränkt oder gekennzeichnet werden, je nachdem, welchen Schaden sie verursachen könnten.“ (tiktok.com/community-guidelines/de/integrity-authenticity?cgversion=2026H2update, abgerufen am 23.09.2026)

Beachten Sie, was in diesem Satz fehlt: jede Unterscheidung nach privat oder beruflich. Maßstab ist allein, ob Szenen oder Personen realistisch wirken. Für einen TikTok-Creator bedeutet das: Die Plattformregel greift oft früher als das Gesetz. Auch wer rechtlich als Privatperson handelt, muss ein realistisch wirkendes KI-Video auf TikTok kennzeichnen, wenn er die Richtlinien einhalten will.

Zur Form der Kennzeichnung sind die Richtlinien großzügiger, als viele denken: „Du kannst eigene deutliche Bildunterschriften, Sticker oder Wasserzeichen hinzufügen. Für KI-generierte Inhalte kann auch unsere AIGC-Kennzeichnung verwendet werden.“ Die AIGC-Kennzeichnung ist also eine Möglichkeit, nicht die einzige. Ein klarer Hinweis in der Bildunterschrift oder ein gut sichtbares Wasserzeichen im Video zählen laut Richtlinien ebenfalls. Wichtig ist das Wort „deutlich“: Ein versteckter Hashtag am Ende einer langen Beschreibung dürfte kaum gemeint sein. Und noch etwas steht dort: Auch gekennzeichnete KI-Inhalte können schädlich sein und nach anderen Regeln behandelt werden. Die Kennzeichnung ist also keine Erlaubnis für jeden Inhalt.

Das Gesetz fragt, wer Sie sind. TikTok fragt, wie Ihr Video aussieht. Wer auf TikTok postet, muss beide Fragen beantworten.

KI-Kennzeichnungspflicht auf Social Media · TikTok verlangt Kennzeichnung bei realistisch wirkenden KI-Inhalten
TikTok kennzeichnet nach Wirkung, nicht nach Person.

Drei Fälle, in denen TikTok keine Offenlegung verlangt

Die Richtlinien nennen ausdrücklich, wann eine Offenlegung nicht nötig ist:

Der dritte Punkt ist für alle wichtig, die KI-Videos mit Vorlesestimme produzieren. Eine generische Stimme allein löst bei TikTok keine Kennzeichnungspflicht aus. Anders sieht es aus, wenn das Bild realistisch wirkende KI-Szenen oder -Personen zeigt – dann entscheidet das Bild, nicht der Ton.

Wir bauen mit NoobClaw auch Videofunktionen, die generische Sprachausgaben (Doubao/Edge) nutzen. Ob ein fertiges Video gekennzeichnet werden muss, entscheidet trotzdem nicht das Werkzeug, sondern der Inhalt – und bei TikTok die Plattform. Wie sich KI-Videos auf TikTok überhaupt monetarisieren lassen, steht in Mit KI-Videos auf TikTok Geld verdienen, für YouTube in Mit KI-Videos auf YouTube Geld verdienen.

Ihr Schnellcheck vor jedem Post:

  1. Zeigt das Video realistisch wirkende KI-Szenen oder -Personen? Dann auf TikTok kennzeichnen.
  2. Klingt die Stimme wie eine bekannte, echte Person? Dann ebenfalls kennzeichnen.
  3. Posten Sie beruflich (Kunden, Werbung, Einnahmen)? Dann prüfen, ob Sie unter den Betreiberbegriff der KI-VO fallen.

Häufige Fragen

Muss ich als Privatperson KI-Bilder und -Videos kennzeichnen?

Nach der Definition in Art. 3 Nr. 4 KI-VO ist nicht „Betreiber“, wer ein KI-System im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit verwendet. Die Plattformen haben aber eigene Regeln: Auf TikTok müssen realistisch wirkende KI-Inhalte unabhängig davon gekennzeichnet werden, ob Sie privat posten.

Gilt die Pflicht aus Art. 50 seit dem 2. August 2026?

Die im Amtsblatt veröffentlichte Fassung nennt in Art. 113 den 2. August 2026 als Geltungsbeginn. Ob spätere Änderungen daran etwas ändern, haben wir für diesen Artikel nicht geprüft. Verlassen Sie sich im Zweifel auf eine aktuelle rechtliche Auskunft.

Wie unterscheiden sich die Regeln auf anderen Plattformen?

Jede Plattform hat eigene Kriterien. Einen englischsprachigen Überblick über die gesetzliche Seite finden Sie in AI labelling requirements 2026.

Dieser Artikel gibt öffentlich zugängliche Texte wieder und ist keine Rechtsberatung. Die praktische Regel für TikTok ist trotzdem einfach: Wenn es echt wirkt, kennzeichnen – egal, ob Sie privat posten.